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Risikomatrix Vorlage · P×S-Bewertung · ISO 14971 · Akzeptanzklassen · Risikoregister
Zielgruppe
QM-Beauftragte, Regulatory Affairs, Risikobeauftragte — Medizintechnik, Maschinenbau, Automotive
Normgrundlage
ISO 14971:2019 §4–§8.2 · ISO 9001 §6.1 · Praxis-Skalenvorschlag für QMS
Lesezeit
ca. 10 Minuten

P=3, S=4.
Score: 12 — nicht akzeptabel.
Maßnahme gewählt. Restrisiko: 4.

Eine Risikomatrix ist schnell gezeichnet — aber ohne definierte Skala, belegte P-Werte und vollständig durchgerechnete Vor/Nach-Gegenüberstellung hält sie keinem ISO-14971-Audit stand. Diese Seite zeigt den vollständigen Aufbau: Skalenvorschlag, Akzeptanzklassen und ein Beispiel das den ganzen Weg von der rohen Gefährdung bis zum akzeptierten Restrisiko durchrechnet.

Was ist eine Risikomatrix — kompakt erklärt

P×S — zwei Werte, eine Entscheidung

Eine Risikomatrix visualisiert, wie groß ein Risiko ist — auf zwei Achsen: Eintrittswahrscheinlichkeit (P) und Schadenschwere (S). Der P×S-Score ordnet jede Gefährdung in eine Akzeptanzklasse ein: akzeptabel, ALARP (Maßnahme prüfen) oder nicht akzeptabel (Maßnahme zwingend). Das Ziel ist nicht die Visualisierung selbst — sondern die nachvollziehbare, belegte Entscheidung, was mit welchem Risiko zu tun ist.

Werkzeug Funktion ISO-14971-Verankerung
Risikomatrix P×S-Bewertungssystem mit Akzeptanzklassen §6.4 Risikoabschätzung · §7 Risikobewertung
Risikoregister Strukturierte Liste aller Gefährdungen mit Status und Nachweisen §5 Gefährdungsidentifikation · §8 Maßnahmen
FMEA Fehlermodusanalyse mit B×A×E-Bewertung (AP-Zahl nach AIAG-VDA) Für ISO 14971 ergänzend nutzbar · Pflicht nach IATF 16949

Wichtig für den Audit-Kontext: ISO 14971 schreibt keine Risikomatrix als Pflichtdokument vor. Was die Norm vorschreibt, ist das Ergebnis: quantifizierte P×S-Werte, eine Evidenzbasis für den P-Wert, definierte Akzeptanzkriterien und eine Bewertungsentscheidung je Gefährdung. Die Matrix ist das gängige Werkzeug dafür — aber sie ist nur so stark wie die Daten, die dahinterstehen.

Skalenvorschlag 5×5 — Wahrscheinlichkeit und Schwere

ISO 14971 schreibt keine bestimmte Skala vor. Die folgende 5×5-Skala ist in der Medizintechnik weit verbreitet und für die meisten Produktklassen gut geeignet. Wichtig: Skala und Akzeptanzkriterien müssen vor der ersten Risikobewertung im Risikomanagement-Plan (§4) dokumentiert sein. Eine nachträgliche Skaländerung gilt als Plan-Revision.

Eintrittswahrscheinlichkeit P
P1
Unvorstellbar < 1 in 1.000.000 Einheiten oder Anwendungen Kein vergleichbares Ereignis in Marktüberwachung bekannt
P2
Sehr selten 1 in 10.000 bis 1.000.000 Vereinzelte Meldungen in vergleichbaren Produktklassen
P3
Gelegentlich 1 in 100 bis 10.000 Bekannte Fehlermode in der Produktklasse, geringe Häufigkeit
P4
Wahrscheinlich 1 in 10 bis 100 Ohne Maßnahmen regelmäßig zu erwarten
P5
Häufig > 1 in 10 Tritt unter normalen Anwendungsbedingungen auf
Schadenschwere S
S1
Vernachlässigbar Keine Verletzung, keine Unannehmlichkeit — keine medizinische Bewertung notwendig
S2
Geringfügig Reversible Verletzung, keine medizinische Behandlung erforderlich (z. B. Hautreizung, leichte Prellung)
S3
Ernst Reversible Verletzung, medizinische Behandlung erforderlich (z. B. Wundinfektion, Sturz mit Behandlungsbedarf)
S4
Kritisch Irreversible Verletzung oder schwere Dauerschäden (z. B. Neuropathie, bleibende Funktionseinschränkung)
S5
Katastrophal Tod oder lebensbedrohlicher Zustand
Risikomatrix 5×5 — Akzeptanzklassen
Akzeptabel (Score 1–4)
ALARP (5–9)
Nicht akzeptabel (≥ 10)
P \\ S S1S2S3S4S5
P1 1 2 3 4 5
P2 2 4 6 8 10
P3 3 6 9 12 15
P4 4 8 12 16 20
P5 5 10 15 20 25

Akzeptanzgrenzen müssen im Risikomanagement-Plan (ISO 14971 §4) dokumentiert sein. Skala ist ein Vorschlag — Anpassung an Produktklasse und Patientenpopulation erforderlich.

Durchgerechnetes Beispiel — Einweg-Insulinpen (Medizinprodukt Klasse IIb)

Das folgende Beispiel rechnet drei Gefährdungen eines Einweg-Insulinpens vollständig durch — von der Roheinstufung (vor Maßnahmen) bis zum Restrisiko (nach Maßnahmen). Alle Werte basieren auf der 5×5-Skala aus dem vorherigen Abschnitt. Akzeptanzgrenzen: Score ≤ 4 akzeptabel · Score 5–9 ALARP · Score ≥ 10 nicht akzeptabel.

ID Gefährdung / Szenario Schaden Vor Maßnahmen Maßnahme (ISO §8) Nach Maßnahmen
P S Score P Score
R-01 Dosierungsfehler durch Mechanikversagen Rückholfeder des Dosierkolbens ermüdet → Insulinabgabe 25–30 % unter Soll-Dosis Schwere Hyperglykämie, mögliches Koma P3 S4 12 Einweg-Mechanismus (inhärente Sicherheit §8a) + 100 %-Hubprüfung ab Werk §8a Inhärente Sicherheit P1 4
R-02 Nadelstich durch unbeabsichtigtes Kappenablösen Nadelschutzkappe rastet unzureichend → Ablösen beim Transport, Stich bei unbewusstem Griffkontakt Stichverletzung mit Kontaminationsrisiko P4 S2 8 Verstärkter Doppelrast-Mechanismus + Mindest-Rastkraft-Test nach EN ISO 11608-1 §8b Schutzmaßnahme P2 4
R-03 Mikrobielle Kontamination der Insulinkartusche Undichte Gummistopfen-Verbindung → Keimeintrag bei Lagerung Lokale Injektionsinfektion, Behandlungsbedarf P2 S3 6 Partikeltest + hermetische Versiegelungsprüfung im Reinraumfertigungsprozess (§8b) §8b Schutzmaßnahme P1 3

Hinweis: Evidenzbasis nicht vergessen

In der vollständigen Risikoakte kommt zu jedem P-Wert eine Evidenzspalte: Welche Datengrundlage begründet die Eintrittswahrscheinlichkeit? In diesem Beispiel wäre das für R-01 etwa: "Felddaten Kartuschen-Federmechanik, 3 Jahre, n=450.000 Einheiten, 0 Ereignisse dieser Art" — und für P3 (nach Verkürzung der Nutzungszeit durch Einweg-Design): "Designvalidierung Hubprüfung, 100 % Prüfquote ab Werk."

Interpretation — was die Vor/Nach-Gegenüberstellung zeigt

Drei Gefährdungen, drei Ausgangslagen — ein Ergebnis

Das Beispiel zeigt drei verschiedene Ausgangslagen: R-01 mit Score 12 ist eindeutig nicht akzeptabel — Maßnahmen sind zwingend, nicht optional. R-02 (Score 8) und R-03 (Score 6) liegen in der ALARP-Region: Hier muss bewertet und dokumentiert werden, ob weitere Risikominderung vernünftigerweise möglich ist. Nach Maßnahmen liegen alle drei Gefährdungen bei Score 4 oder darunter — im akzeptablen Bereich.

Entscheidend für den Audit: Nicht die grünen Zellen in der Nachspalte zählen — sondern die Begründung, warum die gewählten Maßnahmen den P-Wert auf diesen Stand senken. Die Maßnahmen-Wirksamkeit muss separat nachgewiesen sein, bevor das Restrisiko als belegt gilt.

Maßnahmenhierarchie ISO 14971 §8 — Rangfolge ist bindend
1.
Inhärente Sicherheit durch Design (§8a)

Gefährdung durch Konstruktion eliminieren oder reduzieren — bevor Schutzmaßnahmen erwogen werden. Im Beispiel R-01: Einweg-Mechanismus verhindert Federermüdung konstruktiv.

2.
Schutzmaßnahmen im Produkt oder Prozess (§8b)

Wenn Designmaßnahmen nicht ausreichen oder nicht anwendbar: Schutz durch technische Mittel. Im Beispiel R-02: verstärkter Rast-Mechanismus als Produktmaßnahme. Im Beispiel R-03: Prozessmaßnahme im Fertigungsprozess.

3.
Sicherheitsinformationen (§8c)

Gebrauchsanweisung, Kennzeichnung, Warnhinweise — erst wenn Maßnahmen der Stufen 1 und 2 nicht ausreichen. Hinweise allein als einzige Maßnahme für hohe Risiken werden von Auditoren nicht akzeptiert.

§8.2 Gesamtrestrisiko — nicht vergessen

Alle drei Gefährdungen im Beispiel haben nach Maßnahmen Score ≤ 4 — aber das bedeutet noch nicht, dass das Risikomanagement abgeschlossen ist. ISO 14971 §8.2 verlangt zusätzlich eine explizite Beurteilung des kumulativen Gesamtrestrisikos: Überwiegt der vorgesehene medizinische Nutzen die Summe aller verbleibenden Restrisiken? Diese Frage muss als eigenständiger Schritt dokumentiert sein — nicht implizit durch grüne Zeilen beantwortet.

ISO 14971:2019 — wo die Risikomatrix normativ verankert ist

Die Risikomatrix ist kein eigenes Kapitel in ISO 14971 — sie ist das Ergebnis von vier zusammenhängenden Normabschnitten, die zusammen den vollständigen Risikobewertungsprozess bilden. Wer die Matrix baut ohne diese Paragrafenstruktur zu verstehen, baut auf dem falschen Fundament.

§4 Risikomanagement-Plan

Scope, Verantwortlichkeiten, Akzeptanzkriterien — hier wird die Skala verbindlich festgelegt. Ohne Plan ist die Matrix eine Schätzung ohne Grundlage.

§5 Gefährdungsidentifikation

Systematische Identifikation von Gefährdungen und Gefährdungssequenzen. Die Matrix-Zeilen beginnen hier — nicht mit dem P-Wert, sondern mit der vollständig beschriebenen Gefährdungssituation.

§6.4 Risikoabschätzung

P×S-Bewertung mit Evidenzbasis für den P-Wert. Hier liegt die häufigste Audit-Lücke: P-Wert eingetragen, aber keine Quellenangabe, warum P=2 und nicht P=3.

§7 Risikobewertung

Vergleich des P×S-Wertes mit den Akzeptanzkriterien aus dem Plan. Entscheidung: akzeptabel, ALARP oder Maßnahmen zwingend. Die Entscheidung muss dokumentiert und begründet sein.

§8 Risikominderung und §8.2 Gesamtrestrisiko

Maßnahmen nach Hierarchie, Neubewertung des Restrisikos je Gefährdung, explizite Beurteilung des kumulativen Gesamtrestrisikos. Ohne §8.2-Schritt ist der Prozess aus Normperspektive nicht abgeschlossen.

Häufige Fehler — warum Risikomatrizen im Audit scheitern 4 Fehlertypen

P×S ohne Evidenzbasis — häufigster Einzelbefund

Ein P-Wert von P2 ohne Quellenangabe ist für den Auditor wertlos. ISO 14971 §6.4 verlangt, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit auf Basis nachvollziehbarer Informationen geschätzt wird: Literaturdaten, Felddaten ähnlicher Produkte, klinische Erkenntnisse oder Produktionstests. Eine leere Evidenz-Spalte neben einer gefüllten P-Zahl ist kein Schätzproblem — es ist ein Dokumentationsproblem, das systematisch als Finding gewertet wird.

Keine definierten Akzeptanzgrenzen im Risikomanagement-Plan

Die Risikomatrix zeigt Ampelfarben — aber wo genau liegt die Grenze zwischen ALARP und nicht akzeptabel? Wenn die Akzeptanzkriterien nicht explizit im Risikomanagement-Plan (§4) dokumentiert sind, fehlt die Grundlage für jede Bewertungsentscheidung in der gesamten Risikoakte. Auditoren fragen: "Welchem Dokument entnehmen Sie, dass ein Score von 9 akzeptiert und 10 abgelehnt wird?"

Gesamtrestrisiko §8.2 wird nie explizit bewertet

Die häufigste strukturelle Lücke: Alle Zeilen sind nach Maßnahmen grün — und die Risikoakte gilt als fertig. ISO 14971 §8.2 verlangt aber zusätzlich, dass das kumulative Gesamtrestrisiko beurteilt wird. Diese Beurteilung ist ein eigenständiger Prozessschritt mit eigenem Nachweis. In Benannte-Stelle-Audits ist das Fehlen dieser Beurteilung ein klassisches Finding, das Auditreife erheblich verzögert.

Maßnahmenhierarchie §8 nicht eingehalten

ISO 14971 §8 legt eine verbindliche Rangfolge fest: Inhärente Sicherheit durch Design kommt vor Schutzmaßnahmen — und Schutzmaßnahmen kommen vor Sicherheitshinweisen in der Gebrauchsanweisung. Wenn für ein Risiko direkt ein Sicherheitshinweis eingetragen wird ohne zu begründen, warum Designmaßnahmen nicht anwendbar waren, ist die Hierarchie nicht eingehalten. Auditoren erwarten eine dokumentierte Begründung für übersprungene Hierarchiestufen.

Risikobewertung mit QIMS — strukturiert, vollständig, Audit-fähig vorbereitet

In der Praxis sieht Risikobewertungsdokumentation häufig so aus: Excel-Tabelle mit P×S-Werten, Evidenz-Spalte leer, Gesamtrestrisiko nie explizit bewertet, Maßnahmen in einer separaten Liste ohne Verbindung zur Risikozeile. Vor dem Audit heißt das: Stunden Aufwand, um Nachweise manuell zusammenzustellen, die eigentlich von Anfang an verknüpft sein sollten.

QIMS bildet den vollständigen ISO-14971-Risikomanagement-Prozess strukturiert ab — entwickelt nach den Anforderungen der Norm. Gefährdungserfassung mit P×S-Bewertung, Evidenzfeldern und Maßnahmentracking in einem System. Vor dem Audit ist die Vollständigkeit auf einen Blick prüfbar.

Risikobewertung

P×S-Bewertung mit Evidenzfelder je Gefährdung. P-Wert und Quellenangabe in einem Schritt — kein nachträgliches Nachpflegen.

Maßnahmen-Tracking

Maßnahmen direkt mit der Gefährdung verknüpft. Restrisiko-Neubewertung nach Maßnahme als eigenständiger Schritt — Wirksamkeit dokumentiert.

Vor dem Audit

Risikoakte vollständig abrufbar. Evidenz, Maßnahmen, Restrisiko, Gesamtrestrisiko-Beurteilung — alles an einer Stelle nachweisbar.

Risikobewertung die Audits überstehen

In einer 30-Minuten-Demo zeigen wir, wie QIMS Gefährdungen, P×S-Bewertung, Evidenzfelder und Maßnahmen in einem Prozess verbindet — und wie eine vollständige Risikoakte vor einem Audit in Minuten, nicht in Stunden zusammengestellt ist.

Häufige Fragen zur Risikomatrix 5 Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Risikomatrix und einem Risikoregister?

Die Risikomatrix ist das Bewertungswerkzeug: eine zweidimensionale Darstellung von Eintrittswahrscheinlichkeit (P) und Schadenschwere (S), die Risiken in Akzeptanzklassen einteilt. Das Risikoregister ist die strukturierte Liste aller identifizierten Risiken mit Status, Maßnahmen und Nachweisen — es nutzt die Matrix als Bewertungssystem. ISO 14971 schreibt kein Format vor, verlangt aber funktional beides: die Bewertungslogik (Matrix) und die vollständige Dokumentation je Gefährdung (Risikoregister). In der Praxis ist die Risikomatrix oft eine Visualisierung innerhalb des Risikoregisters.

Schreibt ISO 14971 eine bestimmte P×S-Skala vor?

Nein — ISO 14971:2019 schreibt keine spezifische Skala vor. Die Norm fordert, dass die Skala im Risikomanagement-Plan (§4) dokumentiert ist, die Schweregrade in §C.3 beschrieben werden und die Akzeptanzkriterien den Skalen-Stufen zugeordnet sind. Verbreitet sind 5×5-Skalen (P1–P5, S1–S5), 3×3-Skalen für einfachere Produkte und 6×5-Skalen für höhere Granularität. Entscheidend: Die Skala muss zum Produkt und zur Patientenpopulation passen — und konsistent durch die gesamte Risikoakte genutzt werden.

Was ist die ALARP-Region in der Risikomatrix?

ALARP steht für "As Low As Reasonably Practicable" — so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar. Risiken in der ALARP-Region (typischerweise mittlere P×S-Scores) sind nicht per se inakzeptabel, aber der Hersteller muss prüfen und dokumentieren, ob Maßnahmen zur weiteren Risikominderung durchführbar sind. Wenn keine verhältnismäßige Maßnahme möglich ist, bleibt das Risiko im ALARP-Bereich — aber diese Entscheidung muss begründet sein. Auditor-Falle: ALARP ohne Begründung einfach als "akzeptiert" zu dokumentieren ist ein häufiger Finding.

Kann ich für Automotive (PFMEA) und Medtech (ISO 14971) dieselbe Risikomatrix nutzen?

Strukturell ähnlich, aber konzeptionell getrennt: ISO 14971 bewertet Schaden für Patienten und Anwender in einer P×S-Matrix mit explizitem Akzeptanzbereich. PFMEA nach AIAG-VDA 2019 verwendet eine dreidimensionale Bewertung (Bedeutung B, Auftreten A, Entdeckung E) und leitet daraus die AP-Zahl (Action Priority) ab — nicht einen P×S-Score. Für Unternehmen die beide Normen abdecken müssen, sind getrennte Bewertungslogiken in getrennten Dokumenten der sicherere Weg, auch wenn das Grundprinzip ähnlich ist.

Was gehört ins Gesamtrestrisiko nach ISO 14971 §8.2?

Nachdem alle Einzelrisiken nach Maßnahmen in der akzeptablen Region liegen, muss die Summe aller Restrisiken — das Gesamtrestrisiko — explizit beurteilt werden. ISO 14971 §8.2 verlangt, dass der kumulierte Nutzen-Risiko-Vergleich dokumentiert wird: Überwiegt der vorgesehene medizinische Nutzen das Gesamtrestrisiko? Diese Beurteilung muss als eigenständiger Schritt in der Risikomanagementakte dokumentiert sein — nicht implizit durch einzelne grüne Zeilen in der Matrix.

Risikobewertung nach ISO 14971 — vollständig und Audit-fähig vorbereitet

Skala definiert.
Evidenz belegt.
Restrisiko bewertet.
§8.2 dokumentiert.

Risikomatrix in Excel, Evidenzspalte leer, Gesamtrestrisiko nie explizit beurteilt — das ist die Ausgangslage vor dem nächsten Audit. QIMS bildet den vollständigen Bewertungsprozess strukturiert ab: Gefährdung, P×S, Evidenz, Maßnahme, Restrisiko — alles verknüpft, alles nachweisbar.

30 Minuten. Kein Pitch. Kein Vertriebsdruck danach.