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Schulungsmanagement QMS · ISO 9001 §7.2 · IATF 16949 §7.2 + §7.2.3 · ISO 13485 §6.2 · VDA 6.3 P3
Zielgruppe
QM-Beauftragte, Qualitätsleiter und QMS-Teams in Automotive, Medizintechnik und allgemeinem Qualitätsmanagement
Normgrundlage
ISO 9001:2015 §7.2 · IATF 16949:2016 §7.2 + §7.2.3 · ISO 13485:2016 §6.2 · VDA 6.3:2023 P3 · ISO 19011:2018 §7
Lesezeit
ca. 16 Minuten

Schulungsmanagement ist mehr als ein Weiterbildungsplan —
es ist der Beweis, dass Mitarbeiter für ihre Tätigkeiten kompetent sind.
Eine Schulung ist ein Ereignis. Kompetenz ist ein nachgewiesener Zustand. Nur der Nachweis zählt.

ISO 9001 §7.2, IATF 16949 §7.2.3 und ISO 13485 §6.2 fordern dasselbe: Kompetenz sicherstellen, schulen wenn nötig, nachweisen, und die Wirksamkeit prüfen. Dieser Leitfaden zeigt den Unterschied zwischen einem Schulungssystem das Audits besteht und einem das Abweichungen produziert.

Das Nachweis-Problem — warum Schulungsdurchführung und Kompetenznachweis zwei verschiedene Dinge sind

Ein typisches Zertifizierungsaudit-Szenario:

Die ISO-9001-Zertifizierung steht an. Der Auditor fragt nach dem Kompetenznachweis für die drei neuen Fertigungsmitarbeiter. Der QMB öffnet den Schulungsordner: Teilnahmebestätigungen vorhanden. Aber: kein Nachweis über Wirksamkeitsprüfung. Keine Tätigkeitszuordnung. Die Schulung liegt 14 Monate zurück — für eine sicherheitsrelevante Tätigkeit ohne Wiederholung. Drei Hauptabweichungen.

Schulungsdurchführung und Kompetenznachweis werden verwechselt — systematisch

Das passiert nicht weil der QMB schlechte Arbeit gemacht hat. Es passiert weil zwei grundlegend verschiedene Dinge unter "Schulungsmanagement" zusammengefasst werden. Eine Schulung ist ein Ereignis: Sie findet statt, hat ein Datum, einen Inhalt, eine Teilnehmerliste. Kompetenz ist ein nachgewiesener Zustand: die dokumentierte Bestätigung, dass eine bestimmte Person für eine bestimmte Tätigkeit qualifiziert ist und das auch beurteilbar bleibt. ISO 9001 §7.2 fordert beides — aber das Ziel ist immer der Kompetenznachweis, nicht die Schulungsdokumentation.

Schulungsmanagement ist kein HR-Prozess — es ist ein QMS-Steuerungssystem

ISO 9001 §7.2 und IATF 16949 §7.2.3 definieren fünf Kernprozesse die systematisch ineinandergreifen müssen: Qualifikationsanforderungen definieren, Kompetenz beurteilen, Schulungsmaßnahmen planen und durchführen, Wirksamkeit beurteilen, und Aufzeichnungen führen. Das System schließt sich erst wenn alle fünf Prozesse nachweisbar operationalisiert sind. Wer nur Schulungen plant und dokumentiert, hat Q3 und Q5 — aber nicht Q1, Q2 und Q4.

Was Schulungs- und Qualifikationsmanagement umfasst — fünf Kernprozesse Q1–Q5

ISO 9001 §7.2 strukturiert das Schulungs- und Qualifikationsmanagement in vier Pflichtschritte (§7.2a bis §7.2d). IATF 16949 §7.2.3 schärft Q4 und Q5 wesentlich: Wirksamkeitskontrolle wird zur dokumentierten Pflicht, und die Anforderung gilt explizit auch für Leiharbeiter. Das Ergebnis ist ein Fünf-Prozess-System, das vollständig nachweisbar sein muss — nicht nur beschrieben.

Pr.
Bezeichnung
Norm-Anker
Kernforderung
Q1

Qualifikationsanforderungen definieren

ISO 9001 §7.2a

Für jede Tätigkeit: welche Kompetenz wird benötigt? Tätigkeitsprofil als Grundlage — Ausbildung, Erfahrung, Befähigung

Q2

Kompetenz beurteilen

ISO 9001 §7.2b

Ist-Stand je Mitarbeiter feststellen — Qualifikationsmatrix als Steuerungsinstrument: Wer hat welche Qualifikation, wer braucht welche?

Q3

Schulungsmaßnahmen planen und durchführen

ISO 9001 §7.2c

Lücken schließen: Schulung, Coaching, Umschulung, Erfahrung — Jahresplan für systematische Planung, Anlassschulung für akute Lücken

Q4

Wirksamkeit beurteilen

ISO 9001 §7.2c · IATF §7.2.3

War die Maßnahme wirksam? IATF §7.2.3 fordert explizit Wirksamkeitskontrolle mit Nachweis — nicht optional, nicht formlos

Q5

Aufzeichnungen führen und aufbewahren

ISO 9001 §7.2d · IATF §7.2.3

Dokumentierter Nachweis: was, wann, wer, wie wirksam — Aufbewahrungsfrist je Norm und Tätigkeitstyp definiert und eingehalten

Medizintechnik-Ergänzung zu Q1 und Q5:

ISO 13485 §6.2 konkretisiert zusätzlich: Kompetenzanforderungen müssen dokumentiert sein, Schulungen für regulierte Tätigkeiten — Reinraum, sterile Fertigung, Messtätigkeiten — benötigen besonders sorgfältige Nachweise. Die Befähigung interner Auditoren fällt ebenfalls unter §6.2 und ist als eigene Qualifikationskategorie zu führen.

Automotive-Ergänzung zu Q3, Q4 und Q5:

IATF 16949 §7.2.3 ist gegenüber ISO 9001 §7.2 in drei Punkten verschärft: Die Schulungspflicht gilt explizit auch für Leiharbeiter und Werksvertragsmitarbeiter. Wirksamkeitskontrolle nach Q4 ist Pflicht — nicht optional. Produktionsmitarbeiter mit qualitätsrelevanten Tätigkeiten brauchen eine eigene Schulungskategorie mit spezifischen Nachweisanforderungen.

Qualifikationsanforderung vs. Schulungsnachweis — die wichtigste Unterscheidung im QMS

Wer Qualifikationsanforderungen und Schulungsnachweise gleich behandelt — gleiche Ablage, gleiche Fristen, gleiche Zugriffsrechte — macht einen systematischen Fehler. Das Tätigkeitsprofil sagt was verlangt wird. Der Schulungsnachweis sagt was nachgewiesen ist. Beides ist Pflicht, aber sie dienen unterschiedlichen Zwecken und folgen unterschiedlichen Regeln. Die Qualifikationsmatrix ist das Instrument, das beide Dimensionen verbindet.

Eigenschaft
Qualifikationsanforderung (Tätigkeitsprofil)
Schulungsnachweis

Zweck

Vorgabe: welche Kompetenz ist für Tätigkeit X nötig?

Nachweis: hat Person Y diese Kompetenz dokumentiert erreicht?

Beispiele

Ausbildung Elektrofachkraft, Qualitätsprüfer-Befähigung Stufe 2, MSA-Grundkenntnisse

Teilnahmebestätigung, Prüfungsergebnis, Wirksamkeitskontrolle-Formular

Verantwortlich

QMB + Fachverantwortlicher definieren gemeinsam

HR + QMB dokumentieren und archivieren

Aktualisierung

Wird bei Tätigkeitsänderung oder Normrevision überarbeitet

Wird je Schulungsmaßnahme neu erstellt — inhaltlich unveränderlich nach Erstellung

Verknüpfung

Basis der Qualifikationsmatrix: Welche Person hat / braucht welche Qualifikation?

Nachweis der Matrixfüllung: Qualifikation erreicht am [Datum] durch [Maßnahme]

Norm-Anker

ISO 9001 §7.2a

ISO 9001 §7.2d · IATF §7.2.3

Qualifikationsmatrix — Anforderung trifft Nachweis

Die Qualifikationsmatrix verbindet Tätigkeitsprofile und Schulungsnachweise zu einem Steuerungsinstrument: Wer hat welche Qualifikation, wer braucht welche, und wo bestehen Lücken?

Qualifikationsmatrix aufbauen — IATF §7.2 + VDA P3 →

Schulungsnachweise — Pflichtinhalt und Aufbewahrung

Was ein Schulungsnachweis nach ISO 9001 §7.2 und IATF §7.2.3 enthalten muss, und wie lange er aufbewahrt werden muss — mit Fristen-Matrix:

Schulungsnachweise und Aufbewahrungsfristen →
Welche Norm gilt für mein Unternehmen? — Normverankerungs-Matrix Schulungsmanagement

Schulungs- und Qualifikationsmanagement ist in allen relevanten Qualitätsnormen verankert — aber mit unterschiedlicher Detailtiefe. ISO 9001 §7.2 gibt den Rahmen vor. IATF 16949 §7.2.3 macht Leiharbeitskräfte und Wirksamkeitskontrolle zur harten Anforderung. ISO 13485 §6.2 fokussiert auf dokumentierte Kompetenzanforderungen für regulierte Tätigkeiten. VDA 6.3 P3 macht die Qualifikationsmatrix zum direkten Auditgegenstand.

Regulatorischer Kontext
Norm
Paragraf
Kernforderung

Allgemeines QMS

ISO 9001:2015

§7.2

Kompetenz sicherstellen, Schulungsmaßnahmen planen, Wirksamkeit beurteilen, Aufzeichnungen führen

Medizintechnik

ISO 13485:2016

§6.2

Dokumentierte Kompetenzanforderungen, Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise für regulierte Tätigkeiten

Automotive

IATF 16949:2016

§7.2 + §7.2.3

Leiharbeiter einschließen, Wirksamkeitskontrolle Pflicht, produktionsmitarbeiter-spezifische Schulungskategorie

Automotive (Prozessaudit)

VDA 6.3:2023

P3 (Prozessplanung + Realisierung)

Qualifikation aller prozessrelevanten Personen als Auditgegenstand — fehlende Nachweise = direkte Abweichung

Internes Auditing

ISO 19011:2018

§7

Auditor-Kompetenzanforderungen: Wissen, Fertigkeiten, persönliche Attribute — Befähigungsnachweis dokumentiert

VDA 6.3 — Schulungsmanagement im Prozessaudit

VDA 6.3 prüft Qualifikation — und das Tätigkeits-Gate schützt vor der häufigsten Abweichung

VDA 6.3 prüft im P3-Fragebogen explizit die Qualifikation aller Personen, die in qualitätsrelevante Prozesse eingebunden sind — inklusive Leiharbeiter und Werksvertragsmitarbeiter. Ein fehlender Kompetenznachweis für einen Fertigungsmitarbeiter mit Schlüsselaufgabe ist im VDA-6.3-Audit eine direkte Abweichung, keine Empfehlung. Das ist normativ bindend, nicht Ermessen des Auditors.

Die häufigste VDA-P3-Konstellation: Die Qualifikationsmatrix ist vorhanden, aber veraltet. Der aktuelle Mitarbeiterstand stimmt nicht — drei neue Personen fehlen, zwei ausgeschiedene stehen noch drin. Im Audit ist eine veraltete Matrix gleichwertig mit einer fehlenden Matrix: Sie kann die Frage "Ist dieser Mitarbeiter für diese Tätigkeit qualifiziert?" nicht beantworten. VDA 6.3 P3.1 fordert außerdem dokumentierte Einarbeitungspläne für neue Mitarbeiter — ohne diese ist die Bewertung automatisch abgewertet.

Das Tätigkeits-Gate-Konzept:

Das Tätigkeits-Gate-Konzept schließt diese Lücke systemseitig: Eine Tätigkeit kann im QIMS-System nur zugewiesen werden, wenn die dafür notwendige Qualifikation dokumentiert vorhanden ist. Wer eine Tätigkeit ausführt, ohne die erforderliche Qualifikation nachgewiesen zu haben, ist systemseitig blockiert — bevor der Auditor die Frage stellen muss.

Qualifikationsmatrix nach VDA 6.3 P3 — Aufbau und Anforderungen

VDA P3.1 und P3-Fragebogen im Detail: welche Spalten die Qualifikationsmatrix enthalten muss, wie Bewertungslogik und Tätigkeitszuordnung aussehen, und wie IATF §7.2 und VDA P3 die Matrix als Auditgegenstand behandeln:

Qualifikationsmatrix: VDA-P3-Anforderungen im Detail →
Fünf häufige Audit-Fallen im Schulungs- und Qualifikationsmanagement
01

Schulungsdurchführung ohne Wirksamkeitskontrolle

IATF §7.2.3-Abweichung · ISO 9001 §7.2c Beanstandung

Teilnahmebestätigung vorhanden, aber kein Nachweis ob die Schulung geholfen hat. IATF §7.2.3 ist eindeutig: Wirksamkeitskontrolle ist kein optionaler Zusatz, sondern ein dokumentationspflichtiger Prozessschritt. Bei ISO 9001 §7.2c reicht eine begründete Einschätzung — aber sie muss dokumentiert sein. "Hat gut geklappt" ohne Nachweis ist keine Wirksamkeitsbewertung.

02

Qualifikationsmatrix veraltet

§7.2b-Abweichung · VDA P3 Abwertung

Aktuelle Mitarbeiter nicht eingetragen, ausgeschiedene Mitarbeiter noch drin — und bei Leihkräften fehlt ein kompletter Block. Eine Qualifikationsmatrix die den aktuellen Mitarbeiterstand nicht abbildet, ist kein Steuerungsinstrument — sie ist ein historisches Dokument. Im VDA-6.3-Prozessaudit führt eine veraltete Matrix zu einer direkten Abwertung in P3.

03

Leiharbeiter nicht erfasst

IATF §7.2.3-Hauptabweichung

Die Produktionslinie hat 30 % Leiharbeitskräfte — Qualifikationsnachweise für diese Personen fehlen vollständig. IATF 16949 §7.2.3 gilt ausdrücklich für alle qualitätsrelevant eingesetzten Personen, unabhängig vom Arbeitsverhältnis. Kein Qualifikationsnachweis für Leihkräfte mit qualitätsrelevanten Tätigkeiten ist eine Hauptabweichung — keine Beanstandung, keine Empfehlung.

04

Tätigkeit ohne Qualifikationsanforderung

§7.2a-Abweichung

Der Mitarbeiter prüft Endprodukte — aber ein dokumentiertes Tätigkeitsprofil "Qualitätsprüfer Stufe 2" mit definierten Kompetenzanforderungen existiert nicht. Ohne definierte Soll-Kompetenz gibt es keine Basis für eine Qualifikationsbeurteilung. §7.2a fordert den ersten Schritt: Kompetenzanforderungen bestimmen. Wer das nicht tut, scheitert an §7.2a, bevor er überhaupt zu §7.2b kommt.

05

Aufbewahrungsfristen nicht dokumentiert

§7.2d-Abweichung · §4.2.5-Abweichung ISO 13485

Schulungsnachweise vorhanden, aber keine dokumentierten Aufbewahrungsfristen je Kategorie. Der Auditor fragt: Wann werden diese Aufzeichnungen vernichtet? Wer keine dokumentierten Fristen hat, verletzt §7.2d — selbst wenn die Aufzeichnungen physisch vorhanden sind. Bei ISO 13485-Audits ist das eine §4.2.5-Abweichung mit eigenem Gewicht.

Schulungs- und Qualifikationsmanagement in QIMS — M58-Modul

Das häufigste Schulungsmanagement-Problem in der Praxis ist nicht fehlendes Prozesswissen — es ist fehlende Mechanisierung. Der Schulungsplan ist erstellt. Die Qualifikationsmatrix existiert als Excel-Datei. Und dann: manuell gepflegt, bei jedem Mitarbeiterwechsel hoffnungslos veraltet, beim Audit nicht auf dem aktuellen Stand. Der Auditor fragt nach dem neuen Fertigungsmitarbeiter — und die Matrix zeigt ihn nicht.

Das QIMS-M58-Modul bildet Schulungs- und Qualifikationsmanagement vollständig digital ab — entwickelt nach den Anforderungen aus ISO 9001 §7.2, IATF 16949 §7.2.3 und ISO 13485 §6.2.

Mitarbeiter-Stammdaten

Tätigkeitsprofil-Zuordnung und vollständige Qualifikationshistorie je Mitarbeiter — Leihkräfte und Festangestellte in einer Übersicht.

Qualifikationsmatrix automatisch

Qualifikationsmatrix wird aus Mitarbeiter- und Tätigkeitsdaten automatisch erzeugt und ist immer aktuell — kein manuelles Nachpflegen.

Tätigkeits-Gate

Eine Tätigkeit kann nur zugewiesen werden, wenn die dafür notwendige Qualifikation dokumentiert vorhanden ist. Systemseitig erzwungen — vor dem Audit.

Schulungsplanung

Jahresplan, Anlassschulungen und automatische Erinnerungen — Schulungsbedarfe werden direkt aus der Qualifikationsmatrix abgeleitet.

Wirksamkeitskontrolle-Workflow

Wirksamkeitsprüfung nach Schulung direkt im System dokumentiert — verknüpft mit dem Schulungsnachweis und der Qualifikationsmatrix.

Qualifikations-Alarm-Log

Automatische Benachrichtigung bei ablaufenden oder fehlenden Qualifikationen — strukturiertes Log für den Audit-Nachweis.

Demo vereinbaren — M58-Schulungsmanagement live testen

In einer 30-Minuten-Demo zeigen wir, wie QIMS Ihr Schulungs- und Qualifikationsmanagement vollständig digital abbildet — von der strukturierten Qualifikationsmatrix mit automatischer Aktualisierung über das Tätigkeits-Gate bis zum Wirksamkeitskontrolle-Workflow und dem Qualifikations-Alarm-Log.

Häufige Fragen zum Schulungs- und Qualifikationsmanagement im QMS 6 Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Schulung und Kompetenznachweis im QMS?

Eine Schulung ist ein Ereignis — sie findet statt, hat ein Datum, einen Inhalt, eine Teilnehmerliste. Ein Kompetenznachweis ist ein Zustand: die dokumentierte Bestätigung, dass eine bestimmte Person für eine bestimmte Tätigkeit qualifiziert ist. ISO 9001 §7.2 fordert beides, aber das entscheidende Ziel ist der Nachweis der Kompetenz — nicht die Dokumentation der Schulungsdurchführung. Wer nur Teilnahmebestätigungen ablegt, kann belegen dass jemand anwesend war. Nicht dass er die Tätigkeit beherrscht. Im Zertifizierungsaudit ist das der häufigste Irrtum: Schulungsnachweise werden für Kompetenznachweise gehalten. Der Auditor fragt nicht "Hat der Mitarbeiter eine Schulung besucht?" sondern "Ist der Mitarbeiter für diese Tätigkeit nachweislich kompetent — und wie wurde das beurteilt?"

Was fordert ISO 9001 §7.2 konkret — und wo geht IATF 16949 §7.2.3 weiter?

ISO 9001 §7.2 fordert vier Schritte: Kompetenzanforderungen für tätigkeitsrelevante Personen bestimmen (§7.2a), vorhandene Kompetenzen beurteilen (§7.2b), bei Lücken Maßnahmen ergreifen und deren Wirksamkeit beurteilen (§7.2c), und Aufzeichnungen als Nachweis aufbewahren (§7.2d). IATF 16949 §7.2.3 schärft das in drei Punkten: Erstens gilt die Schulungspflicht explizit auch für Leiharbeiter und Mitarbeiter von Personaldienstleistern — ISO 9001 §7.2 lässt das offen, IATF macht es zur Pflicht. Zweitens ist die Wirksamkeitskontrolle nach IATF nicht optional, sondern dokumentationspflichtig. Drittens müssen Produktionsmitarbeiter mit qualitätsrelevanten Tätigkeiten in einer eigenen Kategorie mit spezifischen Nachweisen geführt werden. Das führt in der Praxis dazu, dass ein ISO-9001-Schulungssystem für eine IATF-Zertifizierung substantiell nachgerüstet werden muss.

Gilt die IATF-Schulungspflicht auch für Leiharbeiter und Werksvertragsmitarbeiter?

Ja, und das ist einer der häufigsten Hauptabweichungspunkte in IATF-Audits. IATF 16949 §7.2.3 ist eindeutig: Die Schulungs- und Qualifikationsanforderungen gelten für alle Personen, die qualitätsrelevante Tätigkeiten ausführen — unabhängig davon ob sie in einem direkten Arbeitsverhältnis oder über Personaldienstleister eingesetzt werden. Wer in einer Produktionslinie mit 30 % Leiharbeitskräften keine Qualifikationsnachweise für diese Personen vorhalten kann, kassiert beim Zertifizierungsaudit eine Hauptabweichung. Besonders kritisch: Leiharbeiter wechseln häufiger — das bedeutet, die Qualifikations- und Einarbeitungsdokumentation muss strukturell für einen schnellen Mitarbeiterwechsel ausgelegt sein. Eine Qualifikationsmatrix, die nur Festangestellte abbildet, ist für IATF nicht ausreichend.

Was ist eine Qualifikationsmatrix und warum brauche ich sie?

Eine Qualifikationsmatrix ist das zentrale Steuerungsinstrument des Schulungs- und Qualifikationsmanagements. Sie verbindet zwei Dimensionen: auf der einen Achse alle relevanten Tätigkeiten mit ihren Kompetenzanforderungen, auf der anderen Achse alle Mitarbeiter mit ihrem dokumentierten Qualifikationsstand. Das Ergebnis ist eine zweidimensionale Übersicht, aus der unmittelbar ablesbar ist: Wer ist für welche Tätigkeit qualifiziert? Wo bestehen Lücken? Wessen Qualifikation läuft wann ab? IATF 16949 §7.2 und VDA 6.3 P3 fordern diese Übersicht explizit als Nachweisgrundlage. Der praktische Nutzen: Der QMB sieht auf einen Blick wo Schulungsbedarf besteht — und kann die Jahresschulungsplanung direkt aus der Matrix ableiten statt auf Bauchgefühl oder Erinnerung zu setzen. Ohne gepflegte Matrix bleibt Qualifikationsmanagement reaktiv; mit gepflegter Matrix wird es steuerbar.

Wie messe ich die Wirksamkeit einer Schulung normkonform?

IATF 16949 §7.2.3 fordert die Wirksamkeitsbewertung als dokumentierten Prozessschritt — nicht als optionale Maßnahme. In der Praxis sind drei Ebenen etabliert: Ebene 1 ist die unmittelbare Reaktionsbewertung direkt nach der Schulung (Wissenstest, Feedbackbogen, praktische Demonstration). Ebene 2 ist die Transferbewertung nach 4–8 Wochen: Setzt der Mitarbeiter das Gelernte in seiner Tätigkeit um? Das kann durch Beobachtung, Fehlerquoten-Vergleich oder direkte Befragung des Vorgesetzten erfolgen. Ebene 3 ist die Ergebnisbewertung: Hat die Schulungsmaßnahme die angestrebte Qualitätskennzahl verbessert? Für ISO 9001 §7.2c ist die Anforderung etwas offener — eine begründete Einschätzung ob die Maßnahme wirksam war, ist ausreichend. Entscheidend ist in beiden Fällen: Die Wirksamkeitsbewertung muss dokumentiert sein und mit dem Schulungsnachweis verknüpft bleiben.

Wie lange müssen Schulungsnachweise aufbewahrt werden?

ISO 9001 §7.2d fordert das Aufbewahren von Aufzeichnungen über Kompetenz — ohne eine konkrete Mindestfrist zu nennen. Die Frist muss im QMS dokumentiert und begründet sein. In der Praxis gilt als Untergrenze häufig die Beschäftigungsdauer plus drei Jahre. Für Medizintechnik-Hersteller nach ISO 13485 §6.2 gelten striktere Anforderungen: Schulungsnachweise für regulierte Tätigkeiten (Reinraum, sterile Fertigung, Messtätigkeiten) müssen so lange aufbewahrt werden, dass sie für die gesamte Lebensdauer der damit hergestellten Produkte rekonstruierbar sind — in der Regel mindestens 10 bis 15 Jahre. IATF 16949 §7.2.3 fordert dokumentierte Aufbewahrungsfristen je Nachweistyp — fehlende Fristen-Dokumentation ist eine eigenständige Abweichung. Wichtig: Schulungsnachweise müssen mit den Tätigkeitsprofilen verknüpft bleiben — ein isolierter Nachweis ohne Tätigkeitszuordnung hat im Audit keinen Nachweiswert.

Schulungsmanagement das beim Zertifizierungsaudit standhält

Qualifiziert.
Nachgewiesen.
Wirksam geprüft.
Und auditfähig vorbereitet.

Automatische Qualifikationsmatrix aus Mitarbeiter- und Tätigkeitsdaten, Tätigkeits-Gate gegen nicht qualifizierten Einsatz, Wirksamkeitskontrolle-Workflow direkt im System, Qualifikations-Alarm-Log für ablaufende Befähigungen, Schulungsplanung mit Jahresplan und Anlassschulungen — QIMS bildet Schulungs- und Qualifikationsmanagementprozesse ab die bei ISO-9001-, IATF-16949- und ISO-13485-Audits standhalten.

Entwickelt nach den Anforderungen aus ISO 9001 §7.2, IATF 16949 §7.2.3 und ISO 13485 §6.2. Einsetzbar für Medizintechnik, Automotive und allgemeines QMS.